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   BayObLG, 11.07.2001 - 1Z BR 17/01   

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https://dejure.org/2001,3973
BayObLG, 11.07.2001 - 1Z BR 17/01 (https://dejure.org/2001,3973)
BayObLG, Entscheidung vom 11.07.2001 - 1Z BR 17/01 (https://dejure.org/2001,3973)
BayObLG, Entscheidung vom 11. Juli 2001 - 1Z BR 17/01 (https://dejure.org/2001,3973)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsbeschwerde; Testamentsauslegung; Erblasser ; Nacherbe; Nachlassverzeichnis

  • Judicialis

    BGB § 2084; ; BGB § 2363

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2084, § 2363
    Übertragung des Nacherbenanwartschaftsrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2001, 207
  • FamRZ 2002, 350
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.02.1993 - IV ZR 239/91

    Testamentsauslegung bei Auflagenanordnung - Beweislast für Vollziehungsanspruch

    Auszug aus BayObLG, 11.07.2001 - 1Z BR 17/01
    Dabei kommt es insbesondere darauf an, ob die Auslegung der Tatsacheninstanz gegen gesetzliche Auslegungsregeln, allgemeine Denk- und Erfahrungsgrundsätze oder Verfahrensvorschriften verstößt, ob in Betracht kommende andere Auslegungsmöglichkeiten nicht in Erwägung gezogen wurden, ob ein wesentlicher Umstand - z.B. ein Teil des Testamentswortlauts - übersehen wurde oder ob dem Testament ein Inhalt gegeben wurde, der dem Wortlaut nicht zu entnehmen ist und auch nicht auf verfahrensfehlerfrei getroffene Feststellungen anderer Anhaltspunkte für den im Testament zum Ausdruck gekommenen Erblasserwillen gestützt werden kann (BGHZ 121, 357/363; BayObLG NJWE-FER 2000, 93 und NJWE-FER 2001, 125; MünchKomm/Leipold 3. Aufl. § 2084 Rn. 84).
  • BayObLG, 09.03.1995 - 3Z BR 281/94

    Geschäftswert der Geschäftswertbeschwerde; Bewertung eines in der ehemaligen DDR

    Auszug aus BayObLG, 11.07.2001 - 1Z BR 17/01
    Der Geschäftswert beträgt somit 2/3 des Nachlasswertes, wobei der Geschäftswert für einen dem Nacherben erteilten Erbschein nach dem für den Zeitpunkt der Nacherbfolge zu ermittelnden Wert des an den Nacherben gelangten Nachlasses zu berechnen ist (vgl. BayObLGZ 1995, 109/112).
  • OLG Düsseldorf, 02.11.1990 - 3 Wx 391/90

    Erbschein bei Übertragung der Nacherbenanwartschaft auf einen Mitnacherben

    Auszug aus BayObLG, 11.07.2001 - 1Z BR 17/01
    c) Die zwischen Erbfall und Nacherbfall erfolgte Übertragung des Nacherbenanwartschaftsrechts vom Beteiligten zu 1 auf die Beteiligte zu 4 hat auf den Inhalt des zu erteilenden Erbscheins keinen Einfluss (BayObLG Rpfleger 1985, 183 und Rpfleger 1992, 11; OLG Düsseldorf OLGZ 1991, 134).
  • BayObLG, 08.10.1991 - BReg. 1 Z 34/91

    Widerspruch zwischen den im Testament gebrauchten Formulierungen und dem Willen

    Auszug aus BayObLG, 11.07.2001 - 1Z BR 17/01
    c) Die zwischen Erbfall und Nacherbfall erfolgte Übertragung des Nacherbenanwartschaftsrechts vom Beteiligten zu 1 auf die Beteiligte zu 4 hat auf den Inhalt des zu erteilenden Erbscheins keinen Einfluss (BayObLG Rpfleger 1985, 183 und Rpfleger 1992, 11; OLG Düsseldorf OLGZ 1991, 134).
  • OLG Saarbrücken, 11.07.2023 - 5 W 35/23

    Anforderung an Nachweis der Nacherbfolge; Zweifel an Nachlasszugehörigkeit

    Der Erbwerber der Nacherbenanwartschaft wird daher mit Eintritt des Nacherbfalls nur vermögensrechtlicher Gesamtnachfolger des Erblassers, während der Veräußerer formal weiter als Nacherbe fungiert und als solcher auch in den Erbschein aufzunehmen ist (BayObLG, FamRZ 2002, 350; OLG Schleswig, ZEV 2010, 574; OLG Köln, ZEV 2018, 138; OLG München, NJW-RR 2018, 71; Staudinger/Avenarius (2019) BGB § 2100, Rn. 84; Schneider, in: jurisPK-BGB a.a.O., § 2100 Rn. 26).
  • OLG Köln, 22.11.2017 - 2 Wx 219/17

    Erfordernis der Angabe der Nacherbschaft im Erbschein bei Erwerb der Anwartschaft

    Dementsprechend ist er auch nicht in den Erbschein aufzunehmen (vgl. zum Vorstehenden: OLG Braunschweig, Beschluss vom 27.01.2004 - 2 W 249/03, ZErb 2004, 297, 298; BayObLG, FGPrax 2001, 207-209; Keidel/Zimmermann, FamFG, 19. Aufl. 2017, § 352b Rn. 19; MüKo-BGB/Grunsky, 7. Aufl. 2017, § 2100 Rn. 40).
  • OLG Braunschweig, 27.01.2004 - 2 W 249/03

    Erteilung eines Erbscheins an einen Nacherben ; Bestehen einer Nacherbschaft von

    1 Z 34/91">FamRZ 1992, 1476; FamRZ 2002, 350) vertretenen Ansicht an, nach der eine zwischen Erbfall und Nacherbfall erfolgte Übertragung des Nacherben-Anwartschaftsrechts im Erbschein nicht anzugeben ist.
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